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Neues Urteil: Sex-Auktionen im Internet nicht sittenwidrig |
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Geschrieben von gesext.de
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Monday, 11. February 2008 |
Das Landgericht Stuttgart bestätigt in seinem Gerichtsurteil vom 11.01.2008, dass die käufliche Liebe im Internet per „Auktion“ unter Berücksichtigung der liberalisierten Auffassung, die sich heute allgemein durchgesetzt hat, nicht als „sittenwidrig“ bewertet wird.Dies bestärkt das Stuttgarter Unternehmen Domosoft.de GmbH - Betreiber des Lifestyle-Marktplatzes für aufgeschlossene Erwachsene „gesext.de“ – darin, auf dem richtigen Weg zu sein. Der neue Lebensstil, den die Briten „Casual Sex“ nennen – frei übersetzt „Gelegenheitssex“ – findet auch in unseren Breiten seinen Niederschlag. Doch was tun, wenn wieder einmal kein Partner dazu gefunden wird? Warum nicht auch um eine Frau für eine Nacht bieten? Das denken sich immer mehr Männer und nutzen die Plattform gesext.de für Ihr Anliegen.
Auf gesext.de haben Frauen, Männer und Paare die Möglichkeit, sich für erotische Blind-Dates zum höchsten Gebot anzubieten. Wie auf einer Flirt-Börse können sich Anbieter und Bieter vorab anonym per E-Mail kennen lernen.
Die meisten Online-Auktionen werden von privaten Anbieterinnen wie Hausfrauen, Studentinnen, „Azubienen“ und Berufstätigen eingestellt. Die steigende Anzahl an Bietern und Anbietern sprechen zudem eine deutliche Sprache, dass gesext.de den Nerv der Zeit trifft.
Der Umsatz im Wirtschaftssektor Prostitution wird von der Gewerkschaft VERDI auf jährlich 14,5 Mrd. Euro geschätzt - alleine in Deutschland. Käufliche Liebe hat also in vielerlei Hinsicht eine gesellschaftlich relevante Größe. Trotzdem bleibt der Bereich in weiten Teilen der Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Kontakt bei Rückfragen:
gesext.de, Domsoft.de GmbH Vor dem Lauch 22 70567 Stuttgart Tel.: +49 711 39106-50 E-Mail:  |